Fullservice-Agentur für EU-Fahrerlaubnis
Ihr EU-Führerschein.
Ohne MPU.
Auf legalem Weg.
Sie erwerben eine echte Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land – mit ordentlichem (im Melderegister eingetragenen) Wohnsitz, lizenzierter Fahrschule und nachweis einer abgelegten Prüfung plus alle notwendigen medizinischen Dokumente. Wir organisieren den gesamten Weg. Sie fahren am Ende mit einem nachprüfbar validen und vor allem legalen Dokument, das jeder Kontrolle standhält.
- Kein Abstinenznachweis, keine MPU-Vorbereitung, kein Gutachten, keine MPU
- Echte Meldebescheinigung, ärztliches Attest, vollständige Dokumentenmappe
- Kein Fake und nachweislich schon hunderte Male durchgeführt
- Mit uns zum EU-Führerschein aller Kategorien: B, BE, A, A1, A2, C, CE, C1, C1E
Erstgespräch unverbindlich · Diskrete Behandlung Ihrer Angaben · Antwort wegen hoher Nachfrage innerhalb von 2-5 Tagen per WhatsApp.
Das Wichtigste vorab
Dieser Weg funktioniert, weil er alle notwendigen Erfordernisse erfüllt. Sie erhalten einen Nachweis eines im Melderegister des Austellerstaats eingetragenen, ordentlichen Wohnsitz für mindestens sechs Monate.
Genau das verlangt das europäische Recht – und genau deshalb muss Deutschland den Führerschein anschließend anerkennen.
In 8 Wochen halten Sie Ihren neuen und gültigen EU-Führerschein in Ihren Händen!
6 Monate
Nachweis von mindestens 6 Monaten melderechtlichen eingetragenen, ordentlichen Wohnsitz. Keine Abmeldung aus Deutschland oder Heimatland nötig!
0 €
für mafiöse MPU-Vorbereitung, Abstinenzprogramm und Gutachten oder überteuerte Anwälte
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fester Ansprechpartner – von der Ersteinschätzung bis zur ausgehändigten Karte
89 €
für eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage – auch wenn sie gegen uns spricht
Der Führerschein ist weg. Und plötzlich hängt alles daran.
Der Job, der ohne Auto nicht zu halten ist. Die Kinder, die jemand zur Schule bringen muss. Der Einkauf im Nachbarort. Der Besuch bei den Eltern, den Sie sich jetzt dreimal überlegen. Wer nie ohne Fahrerlaubnis dagestanden hat, unterschätzt, wie schnell aus einem Verwaltungsakt ein Umbau des ganzen Lebens wird.
Und dann kommt der Weg zurück: Abstinenznachweis über sechs oder zwölf Monate. Vorbereitungsseminare, die vierstellig kosten. Eine Begutachtung, die in Deutschland regelmäßig etwa jeder Dritte im ersten Anlauf nicht besteht. Danach: zahlen und von vorn. Zwei Jahre und mehrere tausend Euro später sind viele genau da, wo sie angefangen haben.
Es gibt einen zweiten Weg. Er ist schneller, sicher und richtig aufgebaut, absolut rechtssicher!
In 8 Wochen halten Sie Ihren neuen und gültigen EU-FÜhrerschein in ihren Händen!
Der Ablauf
In fünf Schritten zur gültigen Fahrerlaubnis
Rechnen Sie mit acht Wochen vom Erstgespräch bis zur Aushändigung. Wir sagen Ihnen das vorher, weil dieser Zeitraum kein Nachteil ist, sondern unter anderem, die Bedingung, unter der Ihr Führerschein am Ende gültig ist.
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Ersteinschätzung – wir prüfen, ob der Weg für Sie überhaupt offen ist
Sie schildern uns Ihre Situation per WhatsApp oder E-Mail: Wann wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wie lange läuft die Sperrfrist, gibt es offene Verfahren, welche Klassen brauchen Sie. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es funktioniert – und wenn nicht, warum nicht. Diese erste Rückmeldung ist kurz und knapp aber kostet Sie nichts. Falls Sie eine ordentliche Auseinandersetzung mit Ihrem Fall wünschen, die Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigt, können Sie eine Beratung bei uns und unseren Experten buchen. Kein Fake. Kein Betrug. Kein Scam. Alles verifiziert, hunderte Male gemacht und zu 100% legal.
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Beratungsgespräch und Planung
Falls Sie eine Beratung gebucht haben: In bis zu zwei Stunden gehen wir Ihre Unterlagen durch und legen den Fahrplan fest: Möglichkeiten, ggf. Zielland, Fahrschule, Zeitfenster, benötigte Dokumente, Kosten, ect. Sie bekommen eine schriftliche Zusammenfassung, mit der Sie auch ohne uns weiterarbeiten könnten. Wenn wir dabei feststellen, dass ein anderer Weg für Sie günstiger ist, sagen wir Ihnen das. Für 89 Euro (so günstig, wie nirgendwo anders) nehmen wir uns ohne Vorwürfe und Verurteilung die Zeit.
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Anmeldung vor Ort: Wohnsitz, Fahrschule, Unterlagen
Wir organisieren eine offizielle Unterkunft sowie sauber eingetragene Meldeadresse im Zielland, melden Sie bei einer lizenzierten Fahrschule an und kümmern uns um alle Behördengänge, ärztliche Atteste usw. Sie erhalten eine offizielle Meldebescheinigung des jeweiligen Landes – kein Gefälligkeitspapier, sondern eine echte Anmeldung an einer echten Adresse.
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Warten
Nun heißt es etwa 8 Wochen warten. In Ausnahmefällen und gegen zusätzlicher Gebühr, kann man die Zeit auf 6-7 Wochen verkürzen. In dieser Zeit halten wir, falls nötig, Kontakt.
An dieser Stelle scheitern die unseriösen Anbieter. Wer den Aufenthalt nur auf dem Papier organisiert, produziert eine Fahrerlaubnis, die in Deutschland nicht gilt. Bei uns ist alles nachprüfbar valide.
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Aushändigung und vollständige Dokumentenmappe
Sie erhalten Ihren nagelneuen, gültigen und nachprüfbar validen EU-Führerschein sowie eine geordnete Mappe mit allen Nachweisen und Dokumenten: Meldebescheinigung, ärztliches Attest, Prüfungsprotokoll und mehr. Diese Mappe ist Ihr wichtigstes Werkzeug, falls eine deutsche Behörde später Fragen stellt. Wir erklären Ihnen, was jedes Dokument belegt und wie Sie damit umgehen.
Aufnahmebedingungen
Wen wir annehmen – und wen nicht
Wir nehmen nicht jeden Auftrag an. Das ist keine Koketterie, sondern Selbstschutz für beide Seiten: In den Fällen unten funktioniert der Weg nicht, und ein Führerschein, der nachher nicht gilt, nützt Ihnen nichts.
Das muss erfüllt sein
- Die Sperrfrist ist abgelaufen. Ohne das geht gar nichts. Allerdings lassen sich vor dem Ablauf der Sperrfrist schon viele Dinge umsetzen und je nach Plan richtigerweise aufgleisen. Buchen Sie dafür gerne unsere Beratung.
- Sie sind eine prominente Person und legen viel Wert auf Diskretion. Darauf sind wir unter anderem spezialisiert.
- Sie sind gesundheitlich fahrtauglich Das erklärt sich von selbst.
- Sie sind dazu in der Lage die Kosten im Vorfeld zu tragen. Wir bieten diesen Service aus Überzeugung an und wollen so vielen menschen wie Möglich Ihre Freiheit zurück geben, ohne dass sie sich von Behörden, Anwälten und MPU-Beratungsanbietern gängeln lassen müssen.
- Sie machen gegenüber uns vollständige Angaben. Verschwiegene Verfahren fallen später auf – und dann ist das Geld weg. Sad but true.
Da sagen wir ab
- Die Sperrfrist läuft noch. Warten Sie ab. Buchen Sie ggf. schon mal eine Beratung.
- Sie wollen irgendwelche Betrügereien oder Straftaten begehen. Das wird auffallen und von uns abgelehnt.
- Sie suchen einen EU-Führerschein für eine Person, die nicht existiert. Das lehnen wir ab.
- Es laufen Verfahren, die einer Neuerteilung im Wege stehen. Das klären wir vorher, nicht hinterher.
- Sie erwarten eine Garantie, dass die deutsche Behörde niemals nachfragt. Die kann Ihnen niemand seriös geben. Die Behörden werden nachfragen, müssen den EU-Führerschein aber akzeptieren. Wir geben Ihnen dazu auch ein PDF-Dokument an die Hand, aus dem hervorgeht, wie Sie sich verhalten müssen.
Zielgruppen
Für wen wir arbeiten
Unsere Mandanten kommen aus sehr verschiedenen Situationen. Gemeinsam ist ihnen, dass der deutsche Weg für sie entweder unverhältnismäßig teuer, unverhältnismäßig lang, unverhältnismäßig aufwändig oder schlicht verschlossen ist.
Nach Entzug wegen Alkohol oder Betäubungsmitteln
Der häufigste Fall. Sperrfrist abgelaufen, aber die Behörde verlangt für die Neuerteilung ein positives Gutachten. Statt Abstinenzprogramm und Begutachtung erwerben Sie die Fahrerlaubnis regulär in einem anderen Mitgliedstaat. Der EU-Führerschein ist legal und muss von deutschen Behörden akzeptiert werden.
Vor einer angekündigten Begutachtung
Sie wissen, was auf Sie zukommt, und rechnen die Kosten durch: Abstinenznachweise, Seminar, Gutachten, im Zweifel zweimal. Wir zeigen Ihnen die Alternative und rechnen offen gegen – manchmal spricht das Ergebnis auch für den deutschen Weg.
Drittstaatsangehörige mit EU-Aufenthaltstitel
Wer keinen umschreibungsfähigen Führerschein aus dem Herkunftsland hat, steht in Deutschland vor der kompletten Neuausbildung. Wir prüfen, ob der Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat der schnellere und günstigere Weg ist. Das ist in vielen Fällen übrigens auch ohne EU-Personalausweis möglich. Einen Ausweis benötigen Sie jedoch.
Erweiterung der Fahrzeugklassen
Anhänger, Motorrad, Lkw, Bus: In Deutschland summieren sich Ausbildung und Prüfung schnell auf einen vierstelligen Betrag pro Klasse. In anderen Mitgliedstaaten liegen die Sätze teils deutlich darunter, bei identischer EU-weiter Gültigkeit.
Beruflicher oder persönlicher Druck
Für viele Menschen bedeutet der Verlust der Fahrerlaubnis in Deutschland, Chaos, Einsamkeit und Ausgeschlossenheit. Außerdem bedeutet der Verlust der Fahrerlaubnis oft die absolute ABgeschiedenenheit, in einem infrastrukturell so schlecht ausgebauten Land, wie Deutschland. Wir helfen, ohne zu verurteilen.
Rückkehrer und Auswanderer
Wenn ein Umzug ins EU-Ausland ohnehin ansteht oder bereits erfolgt ist, lässt sich der Führerschein sinnvoll mit einplanen. Hier ist die Wohnsitzfrage von vornherein unproblematisch.
Was im Fullservice enthalten ist
Sie sollen sich um Ihr Leben kümmern, nicht um Formulare in einer Sprache, die Sie nicht sprechen. Alles Organisatorische liegt bei uns. Von Anfang bis zum Ende.
- Prüfung Ihrer Ausgangslage und Machbarkeitseinschätzung
- Auswahl von Zielland und lizenzierter Fahrschule
- Echte Adresse und ordnungsgemäße Wohnsitzanmeldung
- Offizielle Meldebescheinigung des Ziellandes
- Atteste von ärztlichen Untersuchungen aller Art
- Anmeldung
- Erledigung aller Behördengänge
- Zuverlässige Übersendung aller Dokumente
- Geordnete Dokumentenmappe für spätere Rückfragen
- PDF-Dokument für danach: Was tun, wenn die Polizei kontrolliert oder Behörden skeptisch werden
Nicht enthalten: Wir sind zwar teilweise Rechtsanwälte, bieten aber keine offizielle Rechtsberatung an. Wir wollen mit unserer Leistung bewusst unter dem Radar fliegen, weil wir nur so sicherstellen können, dass wir nicht von Kräften aller Art Anfeindungen oder Gefahren ausgesetzt sind. Daher gibt es keine offizielle Rechtsberatung, aber die dafür viel günstigere Beratungsoption, um Ihnen die Wege in die Freiheit aufzuzeigen.
Preise
Zwei Wege zum legalen und gültigen EU-Führerschein. Beide mit festem Preis.
Keine Stundensätze, keine Nachforderungen, keine Pakete mit Sternchen. Sie wissen vorher, was Sie zahlen.
Fullservice
Gültiger EU-Führerschein der Klasse B, komplett organisiert
3.900 €
Festpreis vorab für die gesamte Betreuung
- Sämtliche Leistungen aus dem Abschnitt oben
- Fahrschulgebühren, Zertifikate und alles nötige enthalten
- Vollständige Dokumentenmappe zum Abschluss wird zugeschickt
- Gegen zusätzliche Gebühr können beliebig viele Kategorien dazugebucht werden. Sprechen Sie uns an!
- Inklusive.: PDF-Dokument, um zu wissen, wie man sich verhält
Einzelberatung
Einschätzung Ihrer Lage
89 €
Bis zu zwei Stunden
- Durchsicht Ihrer Bescheide und Fristen
- Gegenüberstellung: deutscher Weg gegen EU-Weg, mit Zahlen
- Vermittlung passender Anlaufstellen und Fachanwälte, falls wirklich nicht anders lösbar
- Schriftliche Zusammenfassung im Anschluss
Entscheiden Sie sich danach für den Fullservice, rechnen wir die 89 € an.
Rechtlicher Rahmen
Warum das funktioniert – und wo die Grenze liegt
Wir erklären das hier ausführlicher, als es Ihnen die meisten Anbieter erklären. Nicht aus Pedanterie – sondern weil Sie den Unterschied zwischen einem gültigen und einem wertlosen Führerschein selbst beurteilen können sollen.
Der Grundsatz: gegenseitige Anerkennung
Fahrerlaubnisse, die ein EU-Mitgliedstaat ausstellt, werden in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt. Das steht in der EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG. Der Europäische Gerichtshof hat diesen Grundsatz mehrfach bestätigt und dabei ausdrücklich festgehalten, dass ein EU-Mitgliedsstaat die Anerkennung nicht davon abhängig machen darf, dass der Inhaber zusätzliche eigene Eignungsprüfungen durchläuft – etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung (Urteile vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, sowie Zerche, C-334/06).
Die Bedingung: ordentlicher, melderechtlicher Wohnsitz
Die Anerkennungspflicht gilt nicht bedingungslos. Voraussetzung ist der ordentliche Wohnsitz im Ausstellerstaat: mindestens 185 Tage im Kalenderjahr, geregelt in Artikel 12 der Richtlinie und in § 7 der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung. Steht anhand unbestreitbarer Informationen aus dem Ausstellerstaat fest, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt war, darf Deutschland die Anerkennung verweigern. Genau deshalb sind wir die beste Anlaufstelle für das Thema. Wir klären das für sie. Diskret und ohne Risiko.
Die Grenze: laufende Sperrfrist
Wird die ausländische Fahrerlaubnis während einer laufenden Sperrfrist erteilt, berechtigt sie in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das regelt § 28 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung, und der Europäische Gerichtshof hat diese Einschränkung als zulässig bestätigt. Wer in dieser Konstellation fährt, begeht Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz – mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, dazu regelmäßig Einziehung des Fahrzeugs und Verlust des Kaskoschutzes.
Deshalb steht bei uns am Anfang die Frage nach der Sperrfrist – und deshalb sagen wir ab, solange sie läuft.
Ist die Sperrfrist dagegen abgelaufen, kippt das Bild vollständig. Das Oberlandesgericht Hamm hat für die strafrechtliche Seite entschieden, dass eine außerhalb einer Sperrfrist von einem Mitgliedstaat erteilte EU-Fahrerlaubnis als gültig anzuerkennen ist, wenn der Inhaber beim Erwerb seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Staates hatte (Urteil vom 26. September 2012, Az. III-3 RVs 46/12). Wer diese beiden Bedingungen erfüllt, fährt in Deutschland berechtigt – auch dann, wenn hier an sich eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wäre.
Die Beweislast liegt bei der Behörde
Ein Punkt, der in der Praxis oft entscheidet: Nicht Sie müssen beweisen, dass Ihr Wohnsitz echt war – die Behörde muss beweisen, dass er es nicht war. Und sie muss sich dafür auf unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellerstaat stützen können, nicht auf eigene Vermutungen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu klargestellt, dass es zu weitgehend wäre, das bloße Ausbleiben angeforderter Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat – etwa den formularmäßigen Hinweis, die näheren Umstände des Aufenthalts seien unbekannt („unknown”) – als Indiz für einen Wohnsitzverstoß zu bewerten (Beschluss vom 24. Oktober 2019, Az. 3 B 26.19, Randnummer 26). Bleibt die Rückmeldung also unergiebig, ist von der Gültigkeit der Fahrerlaubnis auszugehen.
Was auch danach gilt
Eine anerkannte EU-Fahrerlaubnis ist kein Freibrief für die Zukunft. Kommt es nach der Erteilung zu neuen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, kann die deutsche Behörde daran Maßnahmen knüpfen, bis hin zur Entziehung der Fahrberechtigung im Inland – das hat der Europäische Gerichtshof im Urteil Aykul (C-260/13) klargestellt. Der EU-Führerschein löst also Ihre Vergangenheit, nicht Ihre Zukunft. Wer das anders verspricht, sagt Ihnen nicht die Wahrheit.
Diese Darstellung gibt den allgemeinen Rechtsrahmen wieder und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei. Alle genannten Entscheidungen sind öffentlich zugänglich und über die Aktenzeichen nachprüfbar – wir laden Sie ausdrücklich dazu ein. Für eine Beratung, buchen Sie gerne unsere Leistung.
Warum wir 600 Euro für eine MPU-Vorbereitung für zu viel halten
Um eine Sache klarzustellen: Es gibt seriöse Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen, die gute Arbeit leisten. Wer eine echte Abhängigkeit hinter sich hat und daran arbeitet, ist bei ihnen richtig aufgehoben.
Daneben ist aber ein Markt entstanden, der von der Angst lebt. Vierstellige Paketpreise für standardisierte Gesprächsleitfäden. Abstinenzprogramme, die weit über das hinausgehen, was die Behörde tatsächlich verlangt. Und die stillschweigende Erwartung, dass Sie beim zweiten Anlauf noch einmal zahlen. Wer einmal durchgefallen ist, kennt das Gefühl, in einer Maschine zu stecken, die vor allem sich selbst ernährt.
Unsere Position: Sie sollen die Wahl haben, und Sie sollen sie mit offenen Zahlen treffen. Manchmal ist der deutsche Weg der richtige. Wenn unsere Beratung zu diesem Ergebnis kommt, sagen wir Ihnen das – und Sie haben 89 Euro ausgegeben statt mehrerer tausend.
Häufige Fragen
Alles, was Sie vorher wissen sollten
Wenn Ihre Frage hier nicht steht, schreiben Sie uns. Wir antworten auch dann, wenn die ehrliche Antwort gegen einen Auftrag spricht.
Gültigkeit und Rechtslage
Ist ein in einem anderen EU-Land erworbener Führerschein in Deutschland gültig?
Ja, sofern die Voraussetzungen eingehalten wurden. Die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung. Entscheidend ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Erteilung Ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatten und keine laufende Sperrfrist entgegenstand. Sind beide Punkte erfüllt, darf Deutschland die Anerkennung nicht von einer eigenen Eignungsprüfung abhängig machen.
Handelt es sich um einen echten Führerschein oder um eine Fälschung?
Um einen echten. Er wird von der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes ausgestellt. Er ist im nationalen Register des Ausstellerstaates eingetragen und über den europäischen Datenaustausch RESPER abfragbar (zur Wahrheit gehört aber auch, dass EU-typisch, die Eintragung in RESPER viele monate dauern kann, was den Schein nicht weniger gültig macht). Mit gefälschten Dokumenten arbeiten wir nicht – das wäre Urkundenfälschung, für Sie wie für uns. Fälschungen und Betrüger aller Art lehnen wir ab.
Muss die Sperrfrist wirklich abgelaufen sein?
Ja, ohne Ausnahme. Wird die Fahrerlaubnis während einer laufenden Sperrfrist im Ausland erteilt, berechtigt sie nach § 28 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung in Deutschland nicht zum Fahren. Der Europäische Gerichtshof hat diese Einschränkung ausdrücklich für zulässig erklärt. Wer trotzdem fährt, macht sich nach § 21 Straßenverkehrsgesetz strafbar. Wir nehmen solche Aufträge nicht an – auch nicht, wenn die Sperrfrist nur noch wenige Wochen läuft. Melden Sie sich danach.
Was passiert, wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate?
Sie zeigen Ihren Führerschein vor wie jeder andere auch. Da es sich um ein echtes, registriertes Dokument handelt, ist es über den europäischen Datenaustausch überprüfbar. Sollte es zu Rückfragen kommen, muss die Behörde erstmal nachweisen, dass es sich um eine Fälschung oder unrechtmääßige EU-Führerschein-Erteilung handelt, was sie nur und ausschließlich mithilfe einer Abfrage beim Ausstellerstaat tun kann. Dort bekommt sie die Antwort “unkown” oder “alles ok”, da das Dokument valide und legal erworben wurde. Übrigens: selbst wenn Ihnen das Dokument unrechtmäßig von der Polizei während einer Kontrolle entzogen wurde, dürfen Sie weiterfahren. Bei einer weiteren Kontrolle riskieren Sie lediglich 15 Euro Verwarngebühr, aber durch den unerlaubten Entzug des EU-Führerscheins, erlischt ihre Fahrerlaubnis nicht.
Kleine Anmerkung: Der EU-Führerschein ist offiziell Eigentum des Ausstellerstaates. Die Polizei und andere Behörden dürfen den Schein nicht entziehen, solange keine konkrete Gefährdungslage (Alkoholiserter, aggresiver oder unter betäubungsmitteln stehender Fahrer) vorliegt.
Kann die deutsche Behörde die Anerkennung nachträglich verweigern?
Sie kann es versuchen, wenn sie auf Basis unbestreitbarer Informationen aus dem Ausstellerstaat davon ausgeht, dass das Wohnsitzerfordernis verletzt wurde. Vermutungen oder deutsche Meldedaten allein genügen dafür nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht. Die Beweislast liegt bei der Behörde, nicht bei Ihnen. Also nein.
Was bedeutet es, wenn der Ausstellerstaat auf Anfrage „unknown“ meldet?
Fragt eine deutsche Behörde im Ausstellerstaat nach den näheren Umständen Ihres Aufenthalts, kommt manchmal nur ein formularmäßiges „unknown“ zurück – die Angaben liegen dort schlicht nicht vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine solche unergiebige Rückmeldung kein Indiz für einen Wohnsitzverstoß ist; es wäre zu weitgehend, das bloße Ausbleiben von Informationen gegen den Führerscheininhaber zu wenden (Beschluss vom 24. Oktober 2019, Az. 3 B 26.19, Rn. 26). In diesem Fall ist von der Gültigkeit der Fahrerlaubnis auszugehen. Ob “unkown” oder “alles ok” zurück kommt, hängt vom jeweiligen Staat ab.
Mache ich mich strafbar, wenn ich mit dem EU-Führerschein in Deutschland fahre?
Nicht, wenn die beiden Bedingungen erfüllt sind. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Inhaber einer außerhalb einer Sperrfrist erworbenen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt ist, sofern er beim Erwerb seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte (Urteil vom 26. September 2012, Az. III-3 RVs 46/12). Dann liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Fehlt dagegen eine der beiden Bedingungen, greift § 21 Straßenverkehrsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Genau zwischen diesen beiden Fällen verläuft die Grenze, und deshalb prüfen wir sie vorher und stellen sicher, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Unser EU-Führerschein ist legal und nachprüfbar valide. Deshalb sind sie vollkommen abgesichert.
Muss ich den EU-Führerschein in Deutschland umschreiben lassen?
Grundsätzlich nicht. Eine gültige EU-Fahrerlaubnis berechtigt Sie unmittelbar zum Fahren in Deutschland, ein Umtausch ist nicht erforderlich.
Gilt der Führerschein auch außerhalb der EU?
Innerhalb der EU sowie im Europäischen Wirtschaftsraum gilt er uneingeschränkt. Für Drittstaaten gelten die jeweiligen nationalen Regeln; in vielen Ländern benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Führerschein, den Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist bei einem deutschen Führerschein nicht anders.
Was ist, wenn ich nach der Erteilung erneut auffällig werde?
Dann greift deutsches Recht wie bei jedem anderen Fahrerlaubnisinhaber. Die Behörde kann Maßnahmen ergreifen und Ihnen im Extremfall das Recht entziehen, von der EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Der Europäische Gerichtshof hat das im Urteil Aykul bestätigt. Der EU-Führerschein bereinigt Ihre Vergangenheit, er schützt Sie nicht vor der Zukunft.
Erfährt meine Versicherung oder mein Arbeitgeber davon?
Von uns erfährt niemand etwas. Ihr Führerschein weist als Ausstellungsbehörde das jeweilige Land aus – das ist bei jedem EU-Bürger so, der im Ausland gelebt hat, und für sich genommen völlig unauffällig. Gegenüber Arbeitgebern besteht keine Offenbarungspflicht bezüglich des Ausstellungsortes. Fragen zur Vorgeschichte betreffen ohnehin das Fahreignungsregister, nicht die Herkunft des Dokuments.
Ist das, was Sie anbieten, überhaupt legal?
Wir vermitteln an lizenzierte Fahrschulen im EU-Ausland. Das ist eine Dienstleistung wie jede andere Vermittlungstätigkeit. Illegal wäre es, Dokumente zu fälschen. Genau davon leben andere Anbieter, und genau das ist der Grund, warum wir uns die Mühe machen, den Ablauf hier so ausführlich offenzulegen. Sie können jeden einzelnen Schritt nachprüfen und unsere Leistung ist zu 100% legal. Warum wir trotzdem unter dem Radar fliegen wollen? Selbstschutz. Wir haben kein Vertrauen mehr in das deutsche Rechtssystem und vor allem wissen wir um die mafiösen und kriminellen Strukturen, die hinter den allermeisten großen und bekannten MPU-Beratungsagenturen stehen und wollen nicht Gefahr laufen, Leib und Leben zu riskieren.
Ablauf und Voraussetzungen
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Rechnen Sie mit 8-9 Wochen vom Zahlungseingang bis zur Aushändigung. in Ausnahmefällen können wir 6-7 Wochen realisieren.
Muss ich wirklich die ganze Zeit im Ausland sein?
Die Meldebehörde des jeweiligen EU-Landes, muss bestätigen, dass sie dort einen ordentlichen, melderechtlichen Wohnsitz haben. Innerhalb des Schengen-Raums kann niemand nachprüfen, wo sie wann waren und in der Beweispflicht sind die Behörden. Hier wird nur auf die Meldung geachtet.
Welche Unterlagen brauche ich von mir aus?
Für das Erstgespräch genügen: gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Foto, und etwas mehr, was wir im Gespräch klären.
Welche Fahrzeugklassen sind möglich?
Grundsätzlich alle in der EU harmonisierten Klassen, von AM und A1 über B und BE bis C, CE, D und DE. Für die höheren Klassen gelten zusätzliche Anforderungen an Alter, Gesundheit und teils Vorbesitz. Diese höheren Klassen erzeugen auch höhere Gebühren. Das können wir im Einzelfall klären. Am einfachsten sind alle PKW und Motorradklassen. Was in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, klären wir vorab.
Kann ich das auch machen, wenn ich noch nie einen Führerschein hatte?
Ja. Der Weg steht Ersterwerbern genauso offen wie Menschen nach einer Entziehung.
Organisation
In welches Land geht es?
Das entscheiden wir gemeinsam anhand Ihrer Situation.
Wer kümmert sich um die Unterkunft?
Wir.
Muss ich mich in Deutschland abmelden?
Nein.
Kosten und Zahlung
Was kostet das Ganze am Ende wirklich?
Unser Festpreis beträgt 3.900 € und deckt die gesamte Organisation einschließlich der Fahrschulgebühren im Zielland ab.
Kann ich in Raten zahlen?
Nein, weil wir die Kosten auch im Vorfeld transferieren.
Was passiert, wenn es nicht klappt?
Es klappt.
Warum ist die Beratung nicht kostenlos?
Weil eine bezahlte Beratung ergebnisoffen sein kann. Wer kostenlos berät, muss verkaufen, um davon zu leben. Für 89 € können wir Ihnen auch sagen, dass der deutsche Weg in Ihrem Fall der bessere ist. Die kurze Ersteinschätzung, ob der Weg für Sie überhaupt offen ist, kostet Sie dagegen nichts.
Lohnt sich das gegenüber einer MPU überhaupt?
Rechnen Sie ehrlich: Abstinenznachweise über sechs oder zwölf Monate, Vorbereitungskurs, Begutachtung, dazu die Wahrscheinlichkeit eines zweiten Anlaufs. Dem stehen unser Festpreis und Ihre Lebenshaltungskosten im Ausland gegenüber. Bei manchen fällt die Rechnung klar zu unseren Gunsten aus, bei anderen nicht. Berechnen Sie aber auch die langen behördlichen Wartezeiten und Abstinenzen mit ein.
Beratung und Zusammenarbeit
Ist Ihre Beratung eine Rechtsberatung?
Nein. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringen keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Wie vertraulich behandeln Sie meine Angaben?
Wir verarbeiten nur, was für die Beauftragung nötig ist, und geben nichts an Dritte weiter, außer an die beteiligte Fahrschule und die Behörden im Zielland.
Warum finde ich so wenig über Sie im Netz?
Wir arbeiten überwiegend über Empfehlungen und halten uns mit Werbung zurück. Unsere Kunden kommen aus einer Situation, über die sie nicht öffentlich sprechen möchten, und diese Zurückhaltung geben wir weiter.
Kann ich mit früheren Kunden sprechen?
Normalerwiese nicht. Wir fragen aber gerne nach.
Wie schnell antworten Sie?
Auf WhatsApp meist innerhalb weniger Tage.
Finden Sie in zehn Minuten heraus, ob dieser Weg für Sie offen ist
Schreiben Sie uns, wann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und ob die Sperrfrist abgelaufen ist. Mehr brauchen wir für eine erste Einschätzung nicht – und die kostet Sie nichts. Beratung und Kontakt laufen bei uns ausschließlich über WhatsApp oder per E-Mail – so bleibt alles an einem Ort und Sie bekommen schneller Antwort.
Läuft Ihre Sperrfrist noch? Dann sagen wir Ihnen das – und melden uns auf Wunsch, sobald sie abgelaufen ist.